Allgemeine Geschäftsbedingung

AGB

1. Geltung

(a) Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung der BETRIEBSGESELLSCHAFT (nachfolgend Auftragnehmer genannt) mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für: Besteller, Veranstalter, Gast, Auftraggeber) zustände.

(b) Die Leistungen des Auftragnehmers werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingung erbracht. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

(c) Vertragspartner sind der Kunde und der Auftragnehmer. Ist der Besteller nicht der Kunde, haftet er dem Auftragnehmer gegenüber gesamtschuldnerisch mit dem Kunden.

(d) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

2. Annahme / Optionsfristen

Optionstermine sind für die Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der Optionsfrist kann der Kunde keinen Anspruch auf Abschluss eines Veranstaltungsvertrages aus dem Optionsangebot herleiten.

3. Depositzahlung

Der Mieter erklärt sich bereit, 80 % des gesamten Rechnungsbetrages, inkl. der Gastro-, Zusatz und Nebenleistungen, bis mindestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn an den Vermieter zu überweisen. Hierüber erhält der Mieter eine gesonderte Rechnung.

4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(a) Der Kunde muss dem Auftragsnehmer die endgültige Zahl der Teilnehmer bis spätestens 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitteilen, damit eine sorgfältige Vorbereitung gewährleistet werden kann. Überschreitungen bis max. 2% bedürfen keiner vorherigen Absprache mit dem Auftragnehmer, darüber hinausgehende Abweichungen müssen vorher mit dem Auftragnehmer abgesprochen werden. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich auf Basis der angemeldeten Personenzahl, insbesondere dann, wenn weniger Personen an der Veranstaltung teilnehmen als angemeldet. Für den Fall, dass mehr Personen an der Veranstaltung teilnehmen als angemeldet wurden, wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Der Veranstalter haftet für alle Bestellungen seiner Gäste.

(b) Für die Veranstaltung notwendige behördliche Genehmigungen hat der Kunde selbst, rechtzeitig und auf eigene kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung jeglicher öffentlich-rechtlichen Auflagen und Vorschriften, hierüber muss sich der Kunde rechtzeitig informieren.

(c) Musiker- und Künstlergagen, Künstlersozialversicherungen und alle sonstigen damit in Verbindung stehende Kosten, werden vom Kunden direkt mit den betreffenden Personen abgerechnet oder sind dem Auftragnehmer im Voraus zu entrichten.

(d) Externe Zusatzleistungen werden entweder direkt mit dem bestellten Dienstleiter abgerechnet oder sind dem Auftragnehmer im Voraus zu entrichten. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen.

(e) Wenn externe Dienstleistungen ein bestimmtes Kostenvolumen überschreiten, wird vom Auftragnehmer im Einzelfall entschieden, dass ein direkter Vertrag zwischen Kunden und dem Erbringer der Dienstleistung geschlossen wird. Die Rechnungserstellung erfolgt ebenfalls direkt. Dies schließt eine Haftung des Auftragnehmers für externe Dienstleistungen vollkommen aus.

5. Vergütung

(a) Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers.

(b) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vergütung für die von ihm angebotenen Leistungen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) erstmalig vier Monate nach Abschluss dieses Vertrages zu erhöhen.

(c) Die Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.

6. Stornierung

Erfolgt ein Vertragsrücktritt durch den Mieter nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung, so ist der Vermieter berechtigt einen pauschalierten Aufwendungsersatz geltend zu machen.

Bei Stornierungen bis spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung, entfällt die Berechnung der Depositzahlung (siehe §6) vorausgesetzt, dass anderweitig (in ähnlicher Größenordnung) vermietet werden kann. Falls das „Le Panther“ nicht weitervermietet werden kann, muss die Depositzahlung in jedem Fall geleistet werden bzw. hat das „Le Panther“ das Recht die Depositzahlung einzubehalten. Das „Le Panther“ ist nicht verpflichtet, außergewöhnliche Marketingmaßnahmen zur Weitervermietung durchzuführen. Bei Stornierungen ab 30 Tage vor der Veranstaltung wird der Depositbetrag auf jeden Fall berechnet.

7. Zahlungsmodalitäten

(a) Die Endabrechnung erfolgt nach der Veranstaltung. Die Rechnungsbeträge sind sofort ab Rechnungszugang zur Zahlung fällig.

(b) Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes verpflichtet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche des Anbieters, insbesondere der Nachweis eines höheren Zinsschadens ist nicht ausgeschlossen.

8. Rücktritt

Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn,

(a) Der Kunde die unter Ziffer 3 vereinbarten Vorauszahlungen nicht oder nicht vollständig zum Fälligkeitszeitpunkt geleistet hat,

(b) das vom Kunden vorgelegte Programm von der bei Vertragsschluss vereinbarten Veranstaltungsart erheblich abweicht,

(c) Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik oder sonstiger nicht zu vertretender Unmöglichkeiten).

Dem Kunden stehen in den vorgenannten Fällen keinerlei Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer zu. Rücktrittserklärungen müssen grundsätzlich in Schriftform vorliegen.

9. Zeitrahmen

Bei Veranstaltungen stehen dem Leistungsträger die Räumlichkeiten grundsätzlich nur zur schriftlichen vereinbarten Zeit zur Verfügung. Die Unterschreitung des vereinbarten Zeitrahmens wirkt sich nicht auf die vereinbarte Umsatzgarantie oder Raummiete aus. Eine Überschreitung des Zeitrahmens ist nur nach vorheriger Absprache möglich, in diesem Fall behält sich der Auftragnehmer die Erhöhung der Raummiete vor oder, wenn eine Umsatzgarantie vereinbart wurde, eine zusätzliche Raummiete zu berechnen. In jedem Fall ist eine Überschreitung über die gesetzlichen Schließungsgebote (Sperrzeit) hinaus nicht möglich.

10. Gewährleistung und Haftung

(a) Für Mangel haftet der Auftragnehmer grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

(b) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(c) Bei Störungen oder Defekten an von uns zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen, wird der Auftragnehmer soweit möglich sofort für Abhilfe sorgen. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann hieraus nicht hergeleitet werden.

(d) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden infolge höherer Gewalt, Streik, Stromausfall.

(e) Sollten Dritte den Auftragnehmer wegen möglicher Rechtsverstoße in Anspruch nehmen, die aus der Veranstaltung resultierten, verpflichtet sich der Kunde, dem Auftragnehmer von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und dem Auftragnehmer die Kosten zu ersetzten, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

11. Sonstiges

(a) Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt.

(b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit zulässig, die Zuständigkeit des Amtsgerichts Frankfurt am Main vereinbart.

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